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"Hitzefalle Auto"

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Lassen Sie Ihr Tier (oder Kind) niemals bei Hitze im Auto zurück!

Mit zunehmender Temperatur steigt die Gefahr, dort qualvoll zu sterben. Hierzu ein Beitrag von TASSO e.V.:

Ein aufklärendes und wachrüttelndes Video über den Hitzetod von Hunden und Kindern im Auto bei warmen Temperaturen - aufgezeigt wird die Temperaturentwicklung im Inneren eines Autos, welches in der Sonne geparkt wurde (bei gleichzeitiger EKG-Kontrolle).

 

(Quellenangabe: Tasso e.V. Prssemitteilung vom 03.07.2014)

 

Presse-Mitteilung

 

Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. rät:

 

Bei Befreiung von Hunden aus aufgeheizten Autos Zeugen und Polizei hinzuziehen

Wer einen Hund in einem geparkten Auto sieht und eine Notsituation für das Tier erkennt, darf eingreifen. TASSO erklärt, welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen und worauf besonders zu achten ist.

Hattersheim, 03.07.2014 – In jedem Jahr gibt es viele warme Tage, die

 

Hund und Frauchen oder Herrchen gleichermaßen genießen. Frühlingshafte

 

20 Grad reichen aber bereits aus, um das Innere eines Wagens binnen

 

Minuten auf extrem hohe Temperaturen aufzuheizen. Für jeden Menschen

 

sind diese Gradzahlen selbst im Schatten viel zu viel – erst recht für

 

einen Hund. Dennoch lassen viele ihr Tier im Auto zurück. Bereits der

 

kurze Gang zum Bäcker oder in die Apotheke kann für den im Auto

 

geparkten Hund zur Lebensgefahr werden.

 

„Feuerwehr und Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall

 

eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Auch

 

verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert,

 

dabei zu helfen, das Leben des Tieres zu retten.“

 

Folgendes sollten Sie dabei beachten:

 

   Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.

 

     Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit,

 

Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.

 

   Dokumentieren Sie den Vorfall, wenn Sie können, mit Fotos.

 

     Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und

 

notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.

 

   Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.

 

Wenn die Situation so eilig ist, dass nicht länger auf das Eintreffen

 

der Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf man den Hund

 

selbst befreien. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht vor allem bei

 

der Beschädigung des Fahrzeugs walten zu lassen. Denn: Bei der

 

Befreiung des Tieres wird unumgänglich fremdes Eigentum beschädigt.

 

Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen

 

und dabei weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein

 

Seitenfenster einzuschlagen. Rechnen Sie jedoch damit, dass es dazu

 

kommen kann, dass seitens des Fahrzeughalters Strafanzeige erhoben

 

wird. Kommt es dazu, können sich Betroffene auf den rechtfertigenden

 

Notstand nach § 34 StGB berufen. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den

 

Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen. Telefonnummer und

 

Anschrift der Zeugen sind wichtig. Der notwendige Polizeieinsatz

 

jedenfalls geht nicht zu Ihren Lasten: Die entstandenen Kosten hat nach

 

einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A

 

10619/05) der Hundebesitzer zu tragen.

 

Plakate und Infokarten zur Aufklärung

 

Für alle, die mitmachen wollen, über solch leichtfertiges Verhalten

 

aufzuklären, stellt TASSO Plakate und Infokarten bereit, die

 

Tierfreunde beispielsweise auf Parkplätzen an Supermärkten, Zoos oder

 

Vergnügungsparks verteilen können. Das Material ist kostenlos und kann

 

auf der TASSO-Website unter www.tasso.net/Hund-im-Backofen angefordert

 

werden.

 

© Copyright TASSO e.V.

 


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