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Rumänisches Gesetz zur Tötung von Straßenhunden

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16.09.2013 - Rumänisches Gesetz zur Tötung von Straßenhunden tritt noch nicht in Kraft

Rumänien präsentiert sich zur Zeit in der Frage der Straßenhunde und wie man das Problem unter Kontrolle bekommt, als zutiefst gespaltenes Land. Das umstrittene Gesetz vom 10. September 2013, das die Tötung von Hunden in Tierheimen erlaubt, wenn sie nach 14 Tagen nicht abgeholt oder adoptiert werden, bedeutet in Realität den staatlich legitimierten Massenmord an Rumäniens Straßenhunden. Allerdings herrscht unter den rumänischen Parlamentariern keineswegs Einigkeit zu dem Gesetz. So haben 30 Parlamentarier beantragt, dass das rumänische Verfassungsgericht das Gesetz überprüfen solle. Bevor das Verfassungsgericht seine Prüfung nicht positiv abgeschlossen hat, kann der rumänische Präsident Traian Basescu das neue Gesetz nicht unterschreiben und dadurch in Kraft treten lassen.

Durch diese überraschende Entwicklung haben Tierfreude und Tierschützer Zeit gewonnen, ihre Maßnahmen zu bündeln und den Druck weiterhin aufrecht zu erhalten.

Quelle: https://www.tasso.net


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