Lassen Sie Ihr Tier (oder Kind) niemals bei Hitze im Auto zurück!
Mit zunehmender Temperatur steigt die Gefahr, dort qualvoll zu sterben. Hierzu ein Beitrag von TASSO e.V.:
Ein aufklärendes und wachrüttelndes Video über den Hitzetod von Hunden und Kindern im Auto bei warmen Temperaturen - aufgezeigt wird die Temperaturentwicklung im Inneren eines Autos, welches in der Sonne geparkt wurde (bei gleichzeitiger EKG-Kontrolle).
(Quellenangabe: Tasso e.V. Prssemitteilung vom 03.07.2014)
Presse-Mitteilung
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. rät:
Bei Befreiung von Hunden aus aufgeheizten Autos Zeugen und Polizei hinzuziehen
Wer einen Hund in einem geparkten Auto sieht und eine Notsituation für das Tier erkennt, darf eingreifen. TASSO erklärt, welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen und worauf besonders zu achten ist.
Hattersheim, 03.07.2014 In jedem Jahr gibt es viele warme Tage, die
Hund und Frauchen oder Herrchen gleichermaßen genießen. Frühlingshafte
20 Grad reichen aber bereits aus, um das Innere eines Wagens binnen
Minuten auf extrem hohe Temperaturen aufzuheizen. Für jeden Menschen
sind diese Gradzahlen selbst im Schatten viel zu viel erst recht für
einen Hund. Dennoch lassen viele ihr Tier im Auto zurück. Bereits der
kurze Gang zum Bäcker oder in die Apotheke kann für den im Auto
geparkten Hund zur Lebensgefahr werden.
Feuerwehr und Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall
eingreifen, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. Auch
verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert,
dabei zu helfen, das Leben des Tieres zu retten.
Folgendes sollten Sie dabei beachten:
Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.
Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit,
Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.
Dokumentieren Sie den Vorfall, wenn Sie können, mit Fotos.
Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und
notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.
Wenn die Situation so eilig ist, dass nicht länger auf das Eintreffen
der Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf man den Hund
selbst befreien. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht vor allem bei
der Beschädigung des Fahrzeugs walten zu lassen. Denn: Bei der
Befreiung des Tieres wird unumgänglich fremdes Eigentum beschädigt.
Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen
und dabei weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein
Seitenfenster einzuschlagen. Rechnen Sie jedoch damit, dass es dazu
kommen kann, dass seitens des Fahrzeughalters Strafanzeige erhoben
wird. Kommt es dazu, können sich Betroffene auf den rechtfertigenden
Notstand nach § 34 StGB berufen. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den
Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen. Telefonnummer und
Anschrift der Zeugen sind wichtig. Der notwendige Polizeieinsatz
jedenfalls geht nicht zu Ihren Lasten: Die entstandenen Kosten hat nach
einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A
10619/05) der Hundebesitzer zu tragen.
Plakate und Infokarten zur Aufklärung
Für alle, die mitmachen wollen, über solch leichtfertiges Verhalten
aufzuklären, stellt TASSO Plakate und Infokarten bereit, die
Tierfreunde beispielsweise auf Parkplätzen an Supermärkten, Zoos oder
Vergnügungsparks verteilen können. Das Material ist kostenlos und kann
auf der TASSO-Website unter www.tasso.net/Hund-im-Backofen angefordert
werden.
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